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Locarno Hotel Posta
Via del Tiglio 4
CH-6605 Locarno
Tel 0041 91 756 69 10
FAX 0041 91 752 18 39 |
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IMPRESSUM
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Herausgeber: |
Hotel della Posta |
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Telefon: |
0041 91 756 69 10 |
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Fax: |
0041
91 752 18 39
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Email: |
info(...)hotel-posta.ch |
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Erstveröffentlichung: |
1999 |
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Domainname: |
www.hotel-posta.ch |
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Webdesign |
Hotel della Posta, Locarno |
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Haftungshinweis |
Mit dem Zugriff auf die Website des Hotel
della Posta in Locarno (und ihre Links) erklären Sie, die
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Copyright: |
Alle Urheber und
Leinstungsschutzrechte vorbehalten |
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Art. 3221Verletzung
der Auskunftspflicht der Medien
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1 Medienunternehmen
sind verpflichtet, jeder Person auf Anfrage unverzüglich und
schriftlich ihren Sitz sowie die Identität des
Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 2 und 3) bekannt zu geben.
2 Zeitungen und Zeitschriften
müssen zudem in einem Impressum den Sitz des
Medienunternehmens, namhafte Beteiligungen an anderen
Unternehmungen sowie den verantwortlichen Redaktor angeben.
Ist ein Redaktor nur für einen Teil der Zeitung oder
Zeitschrift verantwortlich, so ist er als verantwortlicher
Redaktor dieses Teils anzugeben. Für jeden Teil einer
solchen Zeitung oder Zeitschrift muss ein verantwortlicher
Redaktor angegeben werden.
3 Bei Verstössen gegen die
Vorschriften dieses Artikels wird der Leiter des
Medienunternehmens mit Busse bestraft. Ein Verstoss liegt
auch vor, wenn eine vorgeschobene Person als verantwortlich
für die Veröffentlichung (Art. 28 Abs. 2 und 3) angegeben
wird.3
1
Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 10. Okt. 1997, in Kraft
seit 1. April 1998 (AS 1998 852; BBl 1996 IV
525).
2 Fassung des Halbsatzes gemäss
Ziff. II 2 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan.
2007
(AS
2006 3459;
BBl 1999 1979).
3 Fassung des Halbsatzes gemäss
Ziff. II 2 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan.
2007
(AS
2006 3459;
BBl 1999 1979). |
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